Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die geschäftliche Nutzung der Pluno-Produkte der Unbrained GmbH, Schwindstr. 23, 84453 Mühldorf am Inn, Deutschland.
Wenn ein Auftragsformular, eine unterzeichnete Vereinbarung oder eine produktspezifische Vereinbarung abweichende Regelungen enthält, geht diese Vereinbarung für den jeweiligen Kunden vor.
Diese Bedingungen gelten für Kunden, die Unternehmer, Organisationen oder sonstige Nicht-Verbraucher sind. Sie gelten nicht für Verbraucher, sofern sie nicht ausdrücklich in ein Pluno-Produkt oder einen Checkout-Prozess einbezogen werden.
Es gelten ausschließlich diese Bedingungen, das jeweilige Auftragsformular und etwaige unterzeichnete Vereinbarungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Unbrained ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Annahme von Aufträgen, die Erbringung von Leistungen oder der Bezug auf Kundenkommunikation stellt keine Zustimmung zu Kundenbedingungen dar.
Der Kunde ist für Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Endnutzer und sonstigen Personen verantwortlich, die die Leistungen über den Kunden nutzen. Rechte verbundener Unternehmen aus dem Vertrag kann nur der Kunde geltend machen.
Die Freischaltung bezahlter Nutzerkonten, bezahlter Softwarepakete oder bezahlter Produktzugänge durch Unbrained kann Angebot oder Annahme der jeweiligen Vereinbarung darstellen.
"Kunde" bezeichnet die Rechtseinheit, die Pluno auf Grundlage dieser Bedingungen, eines Auftragsformulars, Checkouts oder einer unterzeichneten Vereinbarung nutzt. "Leistungen" bezeichnet Pluno-Software, APIs, Integrationen, Support, Implementierung, Schulung, Migration und damit verbundene Leistungen. "Software" bezeichnet Pluno oder ein anderes von Unbrained bereitgestelltes SaaS-Produkt. "Kundendaten" bezeichnet Daten, die durch oder im Auftrag des Kunden in die Leistungen eingebracht, verbunden, verfügbar gemacht oder darüber verarbeitet werden. "Auftragsformular" bezeichnet eine schriftliche oder elektronische Vereinbarung über Leistungen, Pläne, Entgelte und kommerzielle Bedingungen.
"Geschäftstag" bezeichnet Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in München, Deutschland.
Pluno wird als Software-as-a-Service auf Infrastruktur von Unbrained oder deren Anbietern bereitgestellt. Der Kunde erhält ausschließlich Fernzugriff; Quellcode, Objektcode, Kopien oder eine Übergabe der Software sind nicht geschuldet.
Die Software ist für aktuelle Versionen gängiger Browser optimiert, insbesondere Google Chrome und Mozilla Firefox. Der Kunde soll diese Browser verwenden, wenn andere Browser Fehlfunktionen verursachen.
Unbrained kann die Leistungen verbessern oder ändern, insbesondere Funktionen hinzufügen, ändern oder entfernen, sofern die Änderungen zumutbar sind und die vereinbarte Kernfunktionalität nicht wesentlich reduzieren. Über wesentliche Änderungen informiert Unbrained, soweit praktikabel, mit angemessenem Vorlauf.
Der Kunde kann Nutzerkonten für Mitarbeiter, Auftragnehmer und verbundene Unternehmen im Rahmen des jeweiligen Plans oder Auftragsformulars anlegen. Konten können Rollen und Zugriffsrechte haben. Der Kunde ist für alle Aktivitäten unter seinen Konten und die sichere Verwahrung von Zugangsdaten verantwortlich.
Support ist über die Software oder per E-Mail an support@pluno.ai verfügbar. Kostenfreier Support schuldet keinen endgültigen Erfolg einer Fehlerbehebung oder Bearbeitung. Kostenpflichtiger Support oder sonstige Leistungen schulden nur den Erfolg, den die Parteien vor Leistungserbringung ausdrücklich vereinbart haben.
Implementierungs-, Einrichtungs-, Migrations-, Schulungs- oder sonstige Dienstleistungen gelten nur, wenn sie gesondert vereinbart werden, und können gesondert vergütet werden. Auf Anfrage stellt Unbrained dem Kunden Kundendaten innerhalb von fünf Geschäftstagen als herunterladbares Paket bereit, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.
Support-Produkt. Der Kunde kann Support-Plattformen und operative Tools wie Zendesk, Intercom, Slack, Jira, Linear und ähnliche Systeme verbinden. Der Kunde ist verantwortlich für die Konfiguration von Integrationen, Berechtigungen, Kundenhinweisen und die rechtmäßige Nutzung von Ticket-, Gesprächs-, Eskalations- und Wissensdaten.
Troubleshooting Agent. Der Kunde kann dem Agenten erlauben, Informationen über verbundene Systeme abzurufen und zu verarbeiten. Der Kunde ist für den Umfang der verbundenen Systeme verantwortlich und soll keine Geheimnisse, Zugangsdaten oder unnötigen sensiblen Daten für den Agenten verfügbar machen.
Product Agent eingebettet B2B. Der Kunde kann Product Agent über das SDK, Widget, die API oder eine eigene Benutzeroberfläche von Pluno in sein Produkt einbetten. Der Kunde ist verantwortlich für Endnutzerhinweise, die an Pluno übermittelten Metadaten, Produktberechtigungen und Handlungen, die Product Agent im Produkt des Kunden ausführen kann.
Community-Produkt. Der Kunde kann Discord- oder Telegram-Communities verbinden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, wo Pluno installiert ist, auf welche Kanäle oder Gruppen Pluno zugreifen kann und welche Hinweise Community-Mitgliedern erteilt werden.
Product Agent für Verbraucher. Die direkte Verbrauchernutzung der Browser-Erweiterung ist nicht vom Auftragsverarbeitungsvertrag erfasst und kann separaten Verbraucherbedingungen, Checkout-Bedingungen oder Produkthinweisen unterliegen.
Pluno-Produkte nutzen KI. KI-generierte Antworten, Zusammenfassungen, Empfehlungen, Klassifizierungen, Code oder Handlungen können unvollständig, unrichtig oder für eine konkrete Situation ungeeignet sein. Pluno überprüft nicht, ob KI-generierte Inhalte richtig sind.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, KI-Ausgaben zu prüfen, bevor er sich darauf verlässt, sie an Endnutzer sendet oder für wichtige Entscheidungen verwendet. Der Kunde bleibt für Handlungen in verbundenen Systemen verantwortlich, einschließlich Handlungen, die Pluno vorbereitet, vorschlägt oder ausführt.
Der Kunde darf Pluno nicht für rechtswidrige Aktivitäten, Missbrauch, missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten, Umgehung technischer Beschränkungen oder Hochrisiko-Anwendungen verwenden, die rechtliche, medizinische, finanzielle, arbeitsrechtliche, kreditbezogene oder ähnliche fachliche Beurteilung erfordern, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde unterstützt Unbrained angemessen bei der Erbringung der Leistungen und nutzt die Leistungen ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht, diesen Bedingungen und dem jeweiligen Auftragsformular.
Unbrained ist nicht verpflichtet, die Nutzung durch den Kunden zu überwachen, kann die Nutzung aber überwachen und untersagen, wenn Unbrained vernünftigerweise annimmt, dass sie gegen den Vertrag verstößt oder ein entsprechender Vorwurf erhoben werden könnte.
Der Kunde behält alle Rechte an Kundendaten. Der Kunde räumt Unbrained die Rechte ein, die erforderlich sind, um die Leistungen bereitzustellen, zu sichern, zu warten, zu analysieren und zu verbessern sowie Kundendaten gemäß diesen Bedingungen, dem jeweiligen Auftragsformular und dem Auftragsverarbeitungsvertrag zu verarbeiten.
Unbrained trainiert, retrainiert oder feinjustiert keine KI- oder Machine-Learning-Modelle mit Kundendaten oder daraus abgeleiteten Daten. Kundendaten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Bereitstellung, Wartung, Sicherung und Verbesserung der Leistungen erforderlich ist.
Analysen zur Produktverbesserung verwenden aggregierte oder anonymisierte Daten, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder einzelne Personen zulassen. Der Kunde kann diesen Analysen per E-Mail an support@pluno.ai oder in der Software widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs akzeptiert der Kunde, dass die Leistungen nur mit eingeschränktem Funktionsumfang verfügbar sein können.
Unbrained kann aggregierte und anonymisierte Daten verwenden, um Funktionen zu entwickeln, Empfehlungen zu geben, die Produktnutzung zu analysieren und solche Daten nach eigenem Ermessen anderweitig zu verwerten, sofern daraus kein Rückschluss auf den Kunden oder einzelne Personen möglich ist.
Unbrained darf den Kunden als Referenzkunden benennen und Namen sowie Logo des Kunden im Marketing verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
Vorbehaltlich der Vereinbarung räumt Unbrained dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, während der Laufzeit über das Internet auf die Software zuzugreifen und sie für interne Geschäftszwecke des Kunden sowie für die im jeweiligen Auftragsformular erfassten Standorte oder Einheiten zu nutzen. Dritte haben kein Recht zur Nutzung der Software, sofern dies nicht vereinbart ist.
Die Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Auftragsformular, Checkout oder Preisplan. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Entgelte netto zuzüglich Umsatzsteuer und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann Unbrained Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird. Unbrained kann Leistungen während des Verzugs aussetzen, sofern dies nicht unangemessen wäre, etwa weil der rückständige Betrag verhältnismäßig gering ist.
Bleibt der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist im Verzug oder bestehen sonstige berechtigte Zweifel an Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, kann Unbrained sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig stellen, ohne sonstige Rechte einzuschränken.
Unbrained kann wiederkehrende Entgelte für zukünftige Zeiträume mit einer Frist von mindestens vier Wochen anpassen, um Personal-, Nutzungs- und sonstige Kostensteigerungen auszugleichen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widersprechen; bei form- und fristgerechtem Widerspruch wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur wegen unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder aus demselben Vertragsverhältnis stammender Forderungen ausüben.
Laufzeit und ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Auftragsformular oder Checkout. Der Vertrag kann nur insgesamt gekündigt werden; eine Teilkündigung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang oder verletzt er den Vertrag anderweitig und setzt die Verletzung nach einer schriftlichen Mahnung von Unbrained fort, kann Unbrained fristlos aus wichtigem Grund kündigen und die Entgelte für eine verbleibende Mindestvertragslaufzeit verlangen.
Nach Vertragsende löscht Unbrained Kundendaten innerhalb von 30 Tagen oder früher auf schriftliche Anfrage, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Backups, Sicherheitszwecke oder der Auftragsverarbeitungsvertrag keine längere Aufbewahrung verlangen oder erlauben.
Mit Ausnahme der Bereitstellung des Zugriffs auf die Software sind die Leistungen Dienste im Sinne der §§ 611 ff. BGB und schulden keinen bestimmten Werkerfolg, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Während der Laufzeit gewährleistet Unbrained, dass die Software im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit hat, der Zugriff im vereinbarten Umfang keine Rechte Dritter verletzt und die vereinbarte Verfügbarkeit erreicht wird.
Unbrained wird angemessene und den vorherrschenden Branchenstandards entsprechende Anstrengungen unternehmen, um die Leistungen so zu erbringen, dass Fehler und Unterbrechungen minimiert werden, und wird die Leistungen fachmännisch und sachgerecht erbringen.
Die vereinbarte Beschaffenheit bestimmt sich ausschließlich nach Vertrag und Auftragsformular. Öffentliche Aussagen, Werbung oder Aussagen von Mitarbeitern bestimmen die Beschaffenheit nicht, sofern die Geschäftsführung von Unbrained sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt. Unbrained gibt keine Garantien und übernimmt kein Beschaffungsrisiko, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Geringfügige Abweichungen, kleinere Fehlfunktionen und Beeinträchtigungen, welche die angemessene Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keine Mängel dar. Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen nach erstmaliger Feststellung mit Angaben zu Erscheinungsbild und Reproduzierbarkeit meldet, sein Nutzungsrecht überschreitet, die Software verändert, Änderungen durch Dritte zulässt oder die Software unsachgemäß verwendet.
Wird ein Mangel durch Drittsoftware, einschließlich Open-Source-Software, verursacht, kann der Kunde Rechte von Unbrained gegen den jeweiligen Dritten geltend machen, soweit dies rechtlich und vertraglich möglich ist.
Sofern im Auftragsformular nichts anderes vereinbart ist, gewährleistet Unbrained für das Support-Produkt eine Verfügbarkeit von 97 %. Wartungen, die mindestens zwei Tage im Voraus per E-Mail oder in der Software angekündigt wurden, Notfallwartungen zum Schutz von Daten, geringfügige Funktionsdefizite, Ausfälle Dritter, Lieferanten- oder Versorgungsstörungen und Ursachen außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Unbrained gelten nicht als Verfügbarkeitsverletzung.
Wird die Verfügbarkeitsquote des Support-Produkts für mehr als zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate verletzt, kann der Kunde fristlos kündigen und bei jährlich im Voraus gezahlten Entgelten ungenutzte Guthaben zurückerhalten. Bei sonstigen Softwaremängeln wird Unbrained angemessene Anstrengungen zur Behebung unternehmen. Der Kunde kann nur dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn Unbrained einen wesentlichen Mangel trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit angemessener Frist nicht innerhalb angemessener Zeit behebt.
Für kostenlose Tests, Demos oder unentgeltlichen Zugriff gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsregeln für unentgeltliche Leistungen, insbesondere §§ 599 und 600 BGB, soweit anwendbar. Insbesondere übernimmt Unbrained für unentgeltlichen Zugriff keine Gewährleistung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet jede Partei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Dies gilt nicht, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, zwingender Produkthaftung, DSGVO-Haftung, Arglist, Garantien, Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder Verzug.
Unbrained haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechungen, Nutzungsausfall, Finanzierungsaufwendungen, vertragliche Ansprüche Dritter oder sonstige Vermögens- und Folgeschäden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die im Kalenderjahr des schädigenden Ereignisses gezahlten und noch zu zahlenden Entgelte begrenzt. Die Höchstsumme gilt für alle Schäden dieses Jahres und Schäden, die auf diesem Ereignis beruhen.
Schadensersatzansprüche gegen Unbrained, deren Mitarbeiter oder Beauftragte verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach Entstehung, ausgenommen Ansprüche, deren Beschränkung gesetzlich unzulässig ist. Unbrained haftet nicht verschuldensunabhängig für bei Vertragsschluss bestehende Mängel. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Unterauftragnehmer von Unbrained.
Der Kunde stellt Unbrained von Ansprüchen Dritter, Schäden, Aufwendungen und angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung der Leistungen, Kundendaten, verbundenen Systeme, verbundenen Unternehmen oder einer Vertragsverletzung des Kunden entstehen.
Bei unentgeltlichem Zugriff haftet Unbrained nicht für einfache Fahrlässigkeit, sofern die Haftung nicht gesetzlich zwingend ist.
Jede Partei behandelt vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwendet sie nur zur Durchführung des Vertrags. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Preise, Zugangsdaten, Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse, vorvertragliche Informationen und Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind.
Vertrauliche Informationen dürfen nur an Mitarbeiter, Auftragnehmer, verbundene Unternehmen und Berater weitergegeben werden, die sie zur Vertragsdurchführung kennen müssen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, oder soweit eine Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist. In letzterem Fall muss die offenlegende Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, informieren und die Offenlegung soweit angemessen möglich begrenzen.
Vertraulichkeitspflichten gelten nicht für Informationen, die ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt sind, ohne Geheimhaltungspflicht bereits bekannt waren, ohne Nutzung vertraulicher Informationen selbständig entwickelt wurden oder rechtmäßig von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten erhalten wurden.
Nach Vertragsende und auf schriftliche Anfrage gibt jede Partei vertrauliche Informationen einschließlich Kopien und Datenträgern zurück oder vernichtet sie, soweit dies mit angemessenem Aufwand möglich ist, und bestätigt dies der anderen Partei. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Die Vertraulichkeitspflichten gelten fünf Jahre nach Vertragsende fort.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt für personenbezogene Daten, die Unbrained im Auftrag des Kunden verarbeitet, und geht diesen Bedingungen bei Widersprüchen für diese Verarbeitung vor.
E-Mail genügt zur Wahrung von Schrift- oder Textformerfordernissen, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Kündigungen müssen unterzeichnet und postalisch oder als Scan per E-Mail übermittelt werden, sofern kein anderes wirksames Verfahren vereinbart ist.
Streichungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern keine strengere Form erforderlich ist. Unbrained kann den Vertrag ändern oder ergänzen, sofern der Kunde dadurch nicht entgegen Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen werden in Textform mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung schriftlich widerspricht, sofern Unbrained auf diese Folge ausdrücklich hinweist.
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist München, Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die Gerichte in München, Deutschland, ohne das Recht von Unbrained einzuschränken, den Kunden oder dessen verbundene Unternehmen an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Die deutsche Fassung hat Vorrang vor der englischen Fassung, sofern die Parteien in einem Auftragsformular oder einer unterzeichneten Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.